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Bausparvertrag: Vor- und Nachteile im Realitätscheck

Das wichtigste in Kürze
Bausparvertrag im Realitätscheck: Abschlussgebühr, Guthabenzins, Zuteilung und staatliche Förderung – mit durchgerechnetem Modellfall.
Zwei stilisierte grüne Haus-Symbole links neben dem Text 'Geld und Wohnen'.
Verfasst von
Sebastian Eiermann
Zuletzt aktualisiert
08.09.2026

Ein Bausparvertrag sichert den Darlehenszins für die Zukunft – als Geldanlage taugt er nicht. Was Abschlussgebühr und niedrige Guthabenzinsen wirklich kosten, was die staatliche Förderung bringt und wann sich der Vertrag rechnet.

Ein Bausparvertrag sichert Ihnen heute einen Darlehenszins für die Zukunft – das ist sein einziger echter Vorteil. Er kostet dafür eine Abschlussgebühr von ein bis 1,6 Prozent der Bausparsumme und verzinst Ihr Guthaben kaum. In unserer Modellrechnung ergibt die Sparphase eine Rendite von minus 0,29 Prozent pro Jahr. Bausparen lohnt sich deshalb nur, wenn Sie das Darlehen später tatsächlich abrufen – und wenn Sie steigende Zinsen erwarten.

Wie ein Bausparvertrag funktioniert

Ein Bausparvertrag läuft in drei Phasen ab. Sie schließen ihn über eine Bausparsumme ab – das ist die Zielgröße, nicht Ihre Einzahlung:

  • Sparphase: Sie zahlen monatlich ein, bis Sie das Mindestsparguthaben erreichen – meist 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme. Ihr Guthaben wird niedrig verzinst, typischerweise mit 0,1 bis 1,0 Prozent.
  • Zuteilung: Ist das Mindestguthaben erreicht und die sogenannte Bewertungszahl hoch genug, wird der Vertrag zuteilungsreif. Einen garantierten Termin dafür gibt es nicht.
  • Darlehensphase: Sie können das Bauspardarlehen abrufen – zu dem Zins, der bei Vertragsabschluss festgeschrieben wurde. Die Tilgung erfolgt meist deutlich schneller als bei einem Bankdarlehen.

Der Vorteil: ein Zins, den heute niemand kennt

Der Darlehenszins steht ab Vertragsabschluss fest – oft für 15 Jahre oder länger im Voraus. Das ist eine Zinswette zu Ihren Gunsten, wenn die Zinsen steigen. Bei einem Bauspardarlehen von 30.000 € zu 2,25 Prozent:

Marktzins bei Abruf
Zinsvorteil 1. Jahr
Einordnung
2,50 %
ca. 75 €
Vorteil praktisch bedeutungslos
3,78 % (Stand heute)
ca. 459 €
spürbar, aber überschaubar
4,50 %
ca. 675 €
hier trägt sich der Vertrag

Der zweite Vorteil ist weniger finanzieller Natur: Ein Bausparvertrag erzwingt Sparen. Wer Schwierigkeiten hat, regelmäßig Rücklagen zu bilden, profitiert von der Verbindlichkeit. Das ist ein Verhaltensargument, kein Renditeargument.

Die Nachteile – und was sie kosten

Nachteil
Bewertung
Abschlussgebühr 1,0–1,6 % der Bausparsumme
Bei 50.000 € Bausparsumme sofort 800 € fällig – wird nicht verzinst und meist nicht erstattet
Sehr niedriger Guthabenzins
0,1–1,0 % liegen in der Regel unter der Inflationsrate
Keine Zuteilungsgarantie
Der Zeitpunkt hängt von der Bewertungszahl ab – planbar ist nur der Mindestzeitpunkt
Kontogebühren
Jährliche Gebühren in der Sparphase schmälern die ohnehin geringe Verzinsung zusätzlich
Kurze Darlehenslaufzeit
Hohe Tilgungsraten führen zu einer spürbaren monatlichen Belastung in der Darlehensphase

Rechenbeispiel: Was die Sparphase wirklich bringt

Bausparsumme 50.000 €, Abschlussgebühr 1,6 Prozent (800 €), monatlicher Regelsparbeitrag 150 €, Guthabenzins 0,1 Prozent, Mindestsparguthaben 40 Prozent:

Das Ergebnis nach 11,5 Jahren

Eingezahlt: 20.700 €
Guthaben bei Zuteilung: 20.009 €
Zinsertrag über die gesamte Laufzeit: 109 €
Effektive Rendite der Sparphase: −0,29 % pro Jahr

Sie zahlen 691 € mehr ein, als Sie am Ende auf dem Konto haben. Die Abschlussgebühr von 800 € wird durch die Guthabenzinsen von 109 € nicht annähernd ausgeglichen. Wer die Sparphase durchläuft und das Darlehen dann nicht abruft, hat schlicht Geld verloren.

Das ist der entscheidende Punkt: Ein Bausparvertrag ist kein Sparprodukt. Er ist eine Zinsversicherung, deren Prämie die Abschlussgebühr und der Zinsverzicht sind.

Staatliche Förderung: die echten Zahlen

Zwei Förderungen können die Rechnung verbessern – beide sind an Einkommensgrenzen gebunden:

Förderung
Höhe pro Jahr
Voraussetzung
Wohnungsbauprämie
max. 70 € / 140 €
10 % auf max. 700 € (Alleinstehende) bzw. 1.400 € (Verheiratete); zu versteuerndes Einkommen höchstens 35.000 € bzw. 70.000 €; Mindestsparleistung 50 € im Jahr
Arbeitnehmersparzulage
max. 43 €
9 % auf max. 470 € vermögenswirksame Leistungen; zu versteuerndes Einkommen höchstens 40.000 € bzw. 80.000 €; Bindungsfrist sieben Jahre

Im Modellfall oben ergibt das über 11,5 Jahre maximal 1.300 € – abzüglich der Abschlussgebühr von 800 € bleiben rund 500 € netto. Das dreht die negative Rendite ins leicht Positive, macht aus dem Bausparvertrag aber immer noch keine Geldanlage.

Achtung bei den Einkommensgrenzen

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto. Wird die Grenze in einem Jahr überschritten, entfällt die Förderung für dieses gesamte Kalenderjahr. Wer knapp darüber liegt, prüft die Wirkung zusätzlicher Werbungskosten oder Altersvorsorgeaufwendungen.

Wann sich ein Bausparvertrag lohnt – und wann nicht

Sinnvoll ist er, wenn:

  • Sie in fünf bis fünfzehn Jahren sicher bauen, kaufen oder modernisieren wollen und das Darlehen abrufen werden;
  • Sie steigende Zinsen erwarten und sich das heutige Niveau sichern möchten;
  • Sie unter den Einkommensgrenzen liegen und beide Förderungen mitnehmen können;
  • Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt – dann sparen Sie teilweise fremdes Geld.

Nicht sinnvoll ist er, wenn:

  • Sie den Vertrag als reine Geldanlage betrachten – dafür ist die Verzinsung zu niedrig;
  • Ihr Kaufvorhaben unklar ist und Sie das Darlehen womöglich nie abrufen;
  • Sie ohnehin über den Einkommensgrenzen liegen und keine Förderung erhalten;
  • Sie das Geld kurzfristig brauchen könnten – vorzeitige Kündigung kostet Förderung und Zinsvorteil.

Die Alternativen

Wer sich vor allem gegen steigende Zinsen absichern will, hat andere Werkzeuge:

  • Forward-Darlehen: sichert den Zins für eine bestehende Finanzierung bis zu 66 Monate im Voraus – ohne Sparphase und ohne Abschlussgebühr. Mehr dazu unter Zwischenfinanzierung.
  • Lange Zinsbindung: Wer 20 statt 10 Jahre bindet, zahlt einen Aufschlag von 0,1 bis 0,3 Prozentpunkten je fünf Jahre – und braucht gar keine Zinswette.
  • Höhere Tilgung: Der wirksamste Schutz gegen Zinsänderungsrisiko ist eine niedrige Restschuld. Warum 2 Prozent das Minimum sind, steht unter Mindesttilgung.

Wie sich die Varianten auf Ihre monatliche Rate auswirken, zeigt der Baufinanzierungsrechner. Den vollständigen Überblick über Eigenkapital, Rate und Nebenkosten gibt der Leitfaden zur Immobilienfinanzierung, und das aktuelle Zinsniveau finden Sie unter Bauzinsen.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Bausparvertrag noch?

Als Geldanlage nein – die Sparphase erwirtschaftet in unserer Modellrechnung minus 0,29 Prozent pro Jahr. Als Zinsabsicherung für ein konkretes Bauvorhaben in fünf bis fünfzehn Jahren kann er sich rechnen, wenn Sie das Darlehen tatsächlich abrufen und die Förderungen mitnehmen.

Was passiert, wenn ich das Bauspardarlehen nicht abrufe?

Dann erhalten Sie Ihr Guthaben plus die geringen Guthabenzinsen ausgezahlt. Die Abschlussgebühr bleibt verloren. Die Wohnungsbauprämie müssen Sie zurückzahlen, wenn Sie das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwenden und die Sperrfrist nicht abgelaufen ist.

Wie hoch ist die Abschlussgebühr?

Marktüblich sind 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. Bei 50.000 € Bausparsumme sind das 500 bis 800 €. Sie wird zu Beginn fällig und aus den ersten Sparraten verrechnet, verzinst wird sie nicht.

Kann ich Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage kombinieren?

Ja, beide sind nebeneinander möglich, haben aber unterschiedliche Einkommensgrenzen: 35.000 € bzw. 70.000 € bei der Wohnungsbauprämie, 40.000 € bzw. 80.000 € bei der Arbeitnehmersparzulage. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen.

Wann wird mein Bausparvertrag zugeteilt?

Sobald das Mindestsparguthaben von meist 40 bis 50 Prozent erreicht und die Bewertungszahl ausreichend ist. Einen garantierten Termin gibt es nicht – die Bausparkasse nennt lediglich einen frühestmöglichen Zeitpunkt.

Bausparen oder direkt finanzieren?

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Finanz- oder Anlageberatung im Sinne des § 34i GewO dar. Die Rechenbeispiele sind vereinfachte Modellrechnungen mit marktüblichen, aber beispielhaften Konditionen; konkrete Tarife unterscheiden sich je nach Bausparkasse erheblich. Fördersätze nach Wohnungsbau-Prämiengesetz und Fünftem Vermögensbildungsgesetz, Stand September 2026. Bitte lassen Sie Ihren Vertrag vor Abschluss individuell prüfen.

Fachartikel verfasst von

Sebastian Eiermann
Finanzberater (IHK), Immobilienbetriebswirt, Experte für Finanzierungen

Sebastian Eiermann ist Gründer und Geschäftsführer von Geld und Wohnen.

Seit über 18 Jahren begleitet er Menschen auf dem Weg in die eigenen vier Wände – mit Fachwissen, Weitblick und echter Leidenschaft für Immobilien.

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) verfügt er über tiefgreifende Expertise in der Bewertung, Finanzierung und Entwicklung von Immobilien.

Er hat in über 15 Jahren Erfahrung tausenden Kunden die Finanzierung zur Traumimmobilie ermöglicht. Die Kombination aus Praxis, Analyse und strategischem Denken prägt seine Arbeit – immer mit dem Ziel, nachhaltige Werte zu schaffen und Immobilien ganzheitlich zu denken.

Dieses Fachwissen, aktuellste Markttrends und Neuigkeiten aus den Bereichen Finanzierung und Immobilien stellt er hier für Sie auf Geld und Wohnen kostenlos bereit.