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Mindesttilgung bei der Baufinanzierung: Wie viel Tilgung ist sinnvoll?

Das wichtigste in Kürze
Zwei stilisierte grüne Haus-Symbole links neben dem Text 'Geld und Wohnen'.
Verfasst von
Sebastian Eiermann
Zuletzt aktualisiert
31.07.2026

Eine gesetzliche Mindesttilgung gibt es nicht – Banken verlangen aber meist 1 bis 2 Prozent. Warum 1 Prozent im aktuellen Zinsumfeld riskant ist, wie stark die Tilgungshöhe Rate, Laufzeit und Restschuld beeinflusst (mit Rechenbeispiel) und welche Tilgung zu Ihrer Situation passt.

Eine gesetzliche Mindesttilgung gibt es für klassische Immobilienkredite nicht – theoretisch wäre auch 1 Prozent möglich. In der Praxis verlangen die meisten Banken jedoch eine anfängliche Tilgung von mindestens 1 bis 2 Prozent. Und im aktuellen Zinsumfeld ist 1 Prozent oft zu wenig: Die Laufzeit explodiert, und nach Ablauf der Zinsbindung bleibt eine hohe Restschuld. Empfehlenswert sind meist 2 bis 3 Prozent. Dieser Artikel zeigt mit konkreten Zahlen, wie stark die Tilgungshöhe Ihre Rate, Laufzeit und Zinskosten beeinflusst.

Was bedeutet Tilgung – und was ist die Mindesttilgung?

Bei einem Annuitätendarlehen – der häufigsten Form der Baufinanzierung – zahlen Sie eine gleichbleibende monatliche Rate (die Annuität). Diese setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Zinsanteil und dem Tilgungsanteil. Der Zinsanteil sinkt mit jeder Rate, weil die Restschuld kleiner wird; der Tilgungsanteil steigt entsprechend. Die Rate selbst bleibt konstant.

Die anfängliche Tilgung (oft nur „Tilgung" genannt) gibt an, welcher Prozentsatz der Darlehenssumme im ersten Jahr getilgt wird. Bei 300.000 € Darlehen und 2 Prozent anfänglicher Tilgung sind das 6.000 € im ersten Jahr. Die Mindesttilgung ist der niedrigste Tilgungssatz, den eine Bank akzeptiert – meist 1 bis 2 Prozent.

Gibt es eine gesetzliche Mindesttilgung?

Für normale Annuitätendarlehen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesttilgung. Die Höhe ist Verhandlungssache zwischen Ihnen und der Bank. Es gibt jedoch drei wichtige Einschränkungen:

  • Bankinterne Vorgaben: Fast alle Banken verlangen mindestens 1 Prozent, viele mittlerweile 2 Prozent anfängliche Tilgung – gerade bei längeren Zinsbindungen oder hohem Beleihungsauslauf.
  • Förderdarlehen: KfW-Programme und andere Förderkredite haben eigene Tilgungsregeln, teils mit tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Volltilgerdarlehen: Hier wird die Tilgung so gewählt, dass das Darlehen exakt zum Ende der Zinsbindung vollständig zurückgezahlt ist – die Tilgung ergibt sich rechnerisch.

Der Grund für die Zurückhaltung der Banken: Bei niedriger Tilgung bleibt am Ende der Zinsbindung eine hohe Restschuld – ein Risiko für beide Seiten, falls die Anschlusszinsen dann deutlich höher liegen.

So stark wirkt die Tilgungshöhe: Rechenbeispiel

Das folgende Beispiel zeigt ein Darlehen über 300.000 € bei einem Sollzins von 3,7 Prozent (marktnaher Richtwert Sommer 2026). Verglichen werden vier anfängliche Tilgungssätze:

Anfängliche Tilgung
Monatsrate
Schuldenfrei nach
Restschuld nach 10 J.
1 %
1.175 €
~43 Jahre
~264.500 €
2 %
1.425 €
~29 Jahre
~229.000 €
3 %
1.675 €
~22 Jahre
~193.400 €
4 %
1.925 €
~18 Jahre
~158.000 €

Die Zahlen machen deutlich: Eine höhere Tilgung erhöht zwar die Monatsrate, verkürzt aber die Laufzeit drastisch und senkt die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung erheblich. Zwischen 1 und 4 Prozent Tilgung liegen rund 25 Jahre Laufzeit und über 100.000 € Restschuld nach 10 Jahren.

Warum 1 Prozent Tilgung riskant ist

Bei nur 1 Prozent anfänglicher Tilgung dauert die Rückzahlung über 40 Jahre – viele Kreditnehmer wären dann längst im Rentenalter. Zudem bleiben nach 10 Jahren noch rund 264.500 € Restschuld offen, die zu dann unbekannten Zinsen anschlussfinanziert werden müssen. Steigt der Zins bis dahin, kann die Rate deutlich klettern. In Niedrigzinsphasen war 1 Prozent verbreitet – bei Sollzinsen um 3,7 Prozent ist es meist zu wenig.

Welche Tilgung ist für Sie die richtige?

Die optimale Tilgung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Diese Faktoren sind entscheidend:

  • Alter und Rentenbeginn: Die Immobilie sollte möglichst vor dem Renteneintritt abbezahlt sein. Wer mit 45 finanziert, braucht eine höhere Tilgung als jemand mit 30.
  • Verfügbares Einkommen: Die Rate muss dauerhaft tragbar sein – auch bei unerwarteten Ausgaben. Ein zu ehrgeiziger Tilgungssatz, der jede Reserve auffrisst, ist kontraproduktiv.
  • Länge der Zinsbindung: Je länger die Zinsbindung, desto mehr Restschuld können Sie zum garantierten Zins abtragen – eine höhere Tilgung senkt das Zinsänderungsrisiko bei der Anschlussfinanzierung.
  • Flexibilität: Sondertilgungsrechte erlauben es, zusätzlich zu tilgen, ohne sich dauerhaft an eine hohe Rate zu binden.

Tipp: Sondertilgung als flexibler Puffer

Viele Banken bieten kostenlose Sondertilgungen von bis zu 5 Prozent der Darlehenssumme pro Jahr an. So können Sie eine moderate Grundrate wählen und in guten Jahren – etwa durch Bonus oder Erbschaft – zusätzlich tilgen, ohne sich dauerhaft zu übernehmen. Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Sondertilgungsrechte ausdrücklich vereinbart sind.

Mindesttilgung bei KfW- und Förderdarlehen

Förderdarlehen folgen eigenen Regeln. KfW-Kredite – etwa für energieeffizientes Bauen und Sanieren – haben oft tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen Sie nur Zinsen zahlen. Danach gilt ein festgelegter Tilgungsplan. Prüfen Sie bei einer Kombination aus Bank- und Förderdarlehen immer die Gesamtbelastung – nicht nur die einzelne Rate. Ein Finanzierungsberater kann Bankdarlehen und Förderkredite so kombinieren, dass Rate und Laufzeit zu Ihrem Budget passen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch sollte die Tilgung mindestens sein?

Als Faustregel gilt: mindestens 2 Prozent, besser 3 Prozent anfängliche Tilgung. So bleibt die Laufzeit überschaubar und die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung gering. 1 Prozent kann in Ausnahmefällen sinnvoll sein – etwa bei sehr jungen Käufern mit stark steigendem Einkommen und langer Zinsbindung –, ist im aktuellen Zinsumfeld aber meist zu niedrig.

Was passiert bei nur 1 Prozent Tilgung?

Die Rückzahlung dauert bei 3,7 Prozent Sollzins über 40 Jahre. Nach 10 Jahren Zinsbindung sind erst rund 35.000 € von 300.000 € getilgt – es bleibt eine Restschuld von etwa 264.500 €, die neu finanziert werden muss. Liegen die Anschlusszinsen dann höher, steigt die Rate spürbar.

Kann ich die Tilgung während der Laufzeit ändern?

Viele Banken bieten eine Tilgungssatzwechsel-Option an, mit der Sie die Tilgung während der Zinsbindung ein- bis mehrmals kostenlos anpassen können. Zusätzlich lassen sich vereinbarte Sondertilgungen nutzen. Ohne solche Vereinbarungen ist der Tilgungssatz für die Dauer der Zinsbindung in der Regel fest.

Höhere Tilgung oder lieber Sondertilgung?

Eine höhere Grundtilgung garantiert die Zinsersparnis und diszipliniert. Sondertilgungen bieten Flexibilität, hängen aber davon ab, dass tatsächlich Geld übrig bleibt. Für die meisten Haushalte ist eine solide Grundtilgung von 2 bis 3 Prozent plus vereinbarter Sondertilgungsoption die beste Kombination.

Was ist ein Volltilgerdarlehen?

Bei einem Volltilgerdarlehen wird die Tilgung so gewählt, dass das Darlehen am Ende der Zinsbindung vollständig zurückgezahlt ist. Es gibt keine Restschuld und damit kein Zinsänderungsrisiko. Viele Banken gewähren dafür einen kleinen Zinsrabatt. Nachteil: Die Rate ist höher und weniger flexibel.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Finanzberatung im Sinne des § 34i GewO dar. Die Rechenbeispiele sind vereinfachte Modellrechnungen; tatsächliche Konditionen sind individuell und ändern sich. Bitte lassen Sie Ihre Finanzierung vor Vertragsabschluss von einer Bank oder einem zugelassenen Finanzierungsvermittler prüfen.

Fachartikel verfasst von

Sebastian Eiermann
Finanzberater (IHK), Immobilienbetriebswirt, Experte für Finanzierungen

Sebastian Eiermann ist Gründer und Geschäftsführer von Geld und Wohnen.

Seit über 18 Jahren begleitet er Menschen auf dem Weg in die eigenen vier Wände – mit Fachwissen, Weitblick und echter Leidenschaft für Immobilien.

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1) verfügt er über tiefgreifende Expertise in der Bewertung, Finanzierung und Entwicklung von Immobilien.

Er hat in über 15 Jahren Erfahrung tausenden Kunden die Finanzierung zur Traumimmobilie ermöglicht. Die Kombination aus Praxis, Analyse und strategischem Denken prägt seine Arbeit – immer mit dem Ziel, nachhaltige Werte zu schaffen und Immobilien ganzheitlich zu denken.

Dieses Fachwissen, aktuellste Markttrends und Neuigkeiten aus den Bereichen Finanzierung und Immobilien stellt er hier für Sie auf Geld und Wohnen kostenlos bereit.